Allgemeine Geschäftsbedingungen
der sigmos GmbH mit Sitz in 94157 Perlesreut
- § 1 Allgemeines , Geltungsbereich
-
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn
von § 310 Abs. 1 BGB.
- § 2 Angebot, Angebotsunterlagen
-
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so
können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
- § 3 Preise, Zahlungsbedingungen
-
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.Wir berechnen mit jedem Rechnungsbeleg
eine Verpackungspauschale in Höhe von 1,50 € sowie eine Ökopauschale
von 1,25 €.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist behalten wir uns das Recht vor,
den Preis in angemessenem Umfang zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss
Kostenerhöhungen insbesondere durch Wechselkursschwankungen oder
Preiserhöhungen bei Lieferanteneintreten.
Auf Verlangen werden wir diese nachweisen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung zur
Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen
des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- § 4 Lieferung, Lieferzeit
-
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen
sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
(4)Zumutbare gestalterische und technische Abweichungen von Angaben
in Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Material-,
Konstruktions- und Modelländerungen infolge des technischen Fortschritts
behalten wir uns vor. Hieraus können keine Ansprüche gegen die sigmos
GmbH hergeleitet werden.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Kreditwürdigkeit
u.a. über die SCHUFA prüfen. Wenn Tatsachen auftreten, die ergeben, dass
der Kunde nicht kreditwürdig ist sind wir berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2
Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(9) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(10) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von
uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(11) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des
Lieferwertes.
(12) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben
vorbehalten.
- § 5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten
-
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung "ab Werk" vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt
der Kunde.
- § 6 Mängelhaftung
-
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,
479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab
Ablieferung der mangelhaften Sache.
- § 7 Gesamthaftung
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(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- § 8 Eigentumsvorbehalt
-
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt)
unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- § 9 Besondere Bedingungen für den Online-Shop, Widerrufsrecht, Datenschutz
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(1) Die sigmos GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, über die Internetseite
www.sigmos.de zu bestellen und zu kaufen. Eine mündliche Bestellung ist nicht
möglich. Alle Angebote sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen
gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
(2) Wir richten uns mit unseren Angeboten ausschließlich an gewerbliche Kunden,
die sich durch Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises vor der
Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden
werden nicht angenommen.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die sigmos GmbH
zustande. Wir teilen dem Kunden die Annahme der Bestellung per Email mit.
Sofern der Kunde als Zahlungsart Vorkasse oder Nachnahme gewählt hat, steht
die Annahme der Bestellung unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung.
(4) Der Kunde hat das Recht den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
zu widerrufen. Im Falle der Ausübung des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten
der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
Ware.
(5) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung
des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern
gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
personen- bzw. firmenbezogenen Daten ausdrücklich zu.Die gespeicherten Daten
werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(6) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft zu widerrufen. Die sigmos GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen
Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden
Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
- § 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
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(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen der sigmos GmbH
und dem Käufer sich ergebende Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz
des Verkäufers.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam
so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die
Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen
Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.